Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rocket Studios Medienproduktion GmbH
in der Fassung vom 01.03.2002
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Rocket Studios Medienproduktion GmbH -
nachstehend kurz Rocket Studios genannt - und dem Studiokunden, soweit nicht schriftlich in Einzelverträgen andere Vereinbarungen getroffen werden.
Eventuell abweichende Geschäftsbedingungen des Studiokunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, daß diese vorher schriftlich akzeptiert worden sind.
§ 2 Preise und Abrechnung
Für Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind erfolgt die Berechnung der Studionutzung nach Maßgabe der Preisklassen des jeweils
gültigen Preisverzeichnisses und eventuell sonstiger Konditionen. Die Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche, am Tag der Abrechnung gültige Mehrwertsteuer
wird hinzugerechnet.
§ 3 Zahlung
Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
§ 4 Zahlungsverzug
Im Falle des Verzugs sind die gesamten Forderungen der Rocket Studios sofort fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können die Rocket Studios
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt Eigentum der Rocket Studios bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen inklusive zukünftiger
Forderungen, die den Rocket Studios gegenüber dem Studiokunden zustehen (Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in eine laufende
Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Studiokunde tritt den Rocket Studios hiermit bereits jetzt
sicherheitshalber alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten in voller Höhe ab. Einer besonderen Anzeige
bedarf es nicht. Die Rocket Studios geben die ihr zustehenden Sicherungen insoweit frei, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen mehr als 20 % übersteigt.
Werden unter Eigentumsvorbehalt der Rocket Studios stehenden Waren oder an sie abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt,
so hat der Studiokunde den Vollstreckungsbeamten von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten und die Rocket Studios unverzüglich unter
Mitteilung des Pfändungs- und Beschlagnahmeprotokolls zu benachrichtigen.
Der Studiokunde verpflichtet sich des weiteren, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Beschlagnahme oder Pfländung, insbesondere von
Interventionsprozessen, zu tragen. Sicherungsübereignung und Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt der Rocket Studios stehenden Ware an Dritte
sind nicht gestattet.
§ 6 Versand
Der Versand wird auf dem günstigsten Transportweg nach Wahl der Rocket Studios auf Rechnung und Gefahr des Studiokunden durchgeführt. Schreibt der
Besteller einen bestimmten Transportweg vor, so trägt er die dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten. Alle Bestellungen werden so schnell wie möglich
ausgeliefert. Eine Haftung für Lieferung zu einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen. Teillieferungen sind zulässig. Auf Wunsch des Bestellers werden
die Sendungen zu seinen Lasten gegen Transportschäden versichert. Etwaige Rücklieferungen - von berechtigten Reklamationen abgesehen - erfolgen
ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
§ 7 Reklamationen
Falschlieferungen oder sonstige Beanstandungen müssen mit Rücksicht auf § 438 HGB innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung unter Vorlage
des Packzettels bzw. Lieferscheins oder der Rechnung den Rocket Studios schriftlich mitgeteilt werden. Ansonsten gilt der Sendungsinhalt als mit der
Rechnung oder mit dem Lieferschein übereinstimmend und frei von erkennbaren Mängeln. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Rügefrist von
sechs Monaten nach Absendung der Ware nach Ausschlußfrist.
Nichterhalt einer Sendung ist spätestens 14 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung bei den Rocket Studios anzuzeigen.
§ 8 Gewährleistung
Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich erfolgen. Der Studiokunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen
die beanstandeten Gegenstände uns oder einem Dritter zur Prüfung zu übersenden.
Sollten vor Abnahme durch den Kunden von uns geliefertes Material noch von Dritten bearbeitet werden, können Sachmängel nur berücksichtigt werden,
wenn sie von der nachbearbeitenden Firma umgehend vor Aufnahme der Bearbeitung uns gegenüber reklamiert werden.
Im Falle eines Mangels sind wir nach eigener Wahl nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei fehlschlagender Nachbesserung oder
Ersatzlieferung hat der Studiokunde nach eigener Wahl des Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
Begründete Mängelrügen berechtigten den Kunden nur zum Zurückbehalten eines dem Mängelumfang angemessenen Rechnungsteilbetrages; im übrigen
bleibt seine Zahlungsverpflichtung unberührt.
§ 9 Schadenersatzansprüche
Die Rocket Studios haften auf Schadenersatz, insbesondere wegen Nichterfüllung - auch im Zusammenhang mit Mängelgewehrleistung - Schlechterfüllung,
Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß oder Delikt, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 24 AGBG ist die Schadenersatzhaftung noch weit eingeschränkt;
hier haften die Rocket Studios nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschafter oder leitender Angestellter.
Für die den Rocket Studios übergebenen Materialien haften diese bei schuldhaft verursachtem Verlust, Löschung oder Beschädigung in Höhe des Materialwertes
des Trägermaterials gleicher Art und Länge.
§ 10 Rechtsgarantie des Studiokunden
Der Studiokunde garantiert, daß er Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte ist, die für unsere Leistung erforderlich sind.
Er stellt die Rocket Studios dementsprechend von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung derartiger Rechte frei, übernimmt auch die Kosten der Rechtsverteidigung
gegen derartige Ansprüche.
§ 11 Pfandrecht
An dem vom Studiokunden übergebenen Material steht den Rocket Studios wegen aller Forderungen gegen den Studiokunden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ein vertragliches Pfandrecht zu.
§ 12 Versicherungen
Die den Rocket Studios zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände und Materialien können von den Rocket Studios nicht versichert werden. Es obliegt dem
Studiokunden, insofern für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Originalbänder und anders Ausgangsmaterial,
dessen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nur durch unverhältnismäßig hohe Aufwendungen ausgeglichen werden kann.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München.
Wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung München als
ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 14 Sonstiges
Mündliche, telefonische sowie mit Vertretern ge-troffene Vereinbarungen bedürften zur ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Rocket Studios.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.